
Unterschiede zwischen der Aufenthaltsgenehmigung und dem steuerlichen Wohnsitz in Spanien
Wir erhalten häufig Anfragen von Mandanten bezüglich ihrer steuerlichen Verpflichtungen nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung.
Entgegen der Annahme verleiht der Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nicht automatisch steuerliche Ansässigkeit und begründet auch nicht die Verpflichtung, alle Vermögenswerte und Einkünfte, einschließlich derer im Ausland gehaltenen oder generierten, zu deklarieren.



