Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger

Die EU-Registrierungsbescheinigung ist das rechtliche Dokument, das jeder EU-Bürger beantragen muss, der länger als drei Monate in Spanien leben und arbeiten möchte.

Wer kann sie beantragen? 

Jeder Bürger eines EU/EWR, die planen, länger als 3 Monate in Spanien zu leben

Sie müssen sich in einer dieser Situationen befinden:

  • Angestellte oder Selbstständige in Spanien.
  • Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung (öffentlich oder privat) verfügen.
  • Sie müssen im Ruhestand sein und im öffentlichen Gesundheitssystem des Landes versichert sein, das Ihre Rente zahlt
  • Student, der an einer anerkannten Einrichtung eingeschrieben ist, eine Krankenversicherung hat und über ausreichende Mittel verfügt.

Wo muss ich den Antrag einreichen? 

Sie müssen den Antrag persönlich bei der nationalen Polizeistation in der Provinz, in der Sie wohnen, stellen. Das Verfahren ist persönlich und wird durchgeführt, sobald Sie in Spanien sind. Das Dokument wird zu dem Zeitpunkt ausgestellt

 

Welche Unterlagen muss ich vorlegen? 

  • Formular EX-18 
  • Öffentliches Gebührenmodell 790 Code 012 (12 Euro)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie)
  • Dokumente je nach Ihrer Situation:
  • Arbeitsvertrag, Anmeldung bei der Sozialversicherung, Eintragung in das Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten usw.
  • Krankenversicherung ohne Zuzahlungen und aktuelle Kontoauszüge (nicht älter als 1 Monat) mit ausreichender Deckung (ein Guthaben von mehr als 8.000 Euro wird als ausreichend angesehen)
  • Nachweis über die Rentenzahlung und Formular S1 
  • Immatrikulationsbescheinigung, private/gesetzliche Krankenversicherung und Nachweis der finanziellen Mittel.

Wie sieht mein Aufenthaltsdokument aus? 

Sie erhalten eine grüne Bescheinigung mit Ihrer NIE-Nummer, Ihrem Namen, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Adresse. Dies ist Ihre offizielle Registrierung als EU-Bürger in Spanien. 

Dieses Dokument bescheinigt Ihren Aufenthaltsstatus in Spanien, ist aber kein Ausweisdokument, so dass Sie sich immer mit Ihrem Reisepass ausweisen müssen.







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