Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger

EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben oder arbeiten wollen, müssen die EU-Registrierungsbescheinigung persönlich beantragen. Das Verfahren erfordert je nach Beschäftigung oder finanziellem Status bestimmte Unterlagen und gewährt einen offiziellen Aufenthalt in Spanien.

Tomi Tervo

Gründer. Finnischer Ökonom, seit 2017 ausübendes Mitglied der Wirtschaftswissenschaftlerkammer von Malaga